SCHUTZVERORNUNG
Wenn Sie eine ältere Feuerstätte für feste Brennstoffe betreiben, sollten Sie bald handeln. Andernfalls könnte Ihrem Kaminofen, Kachelofen oder Heizkamin Ende des Jahres 2024 das Aus drohen. Die „Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes“ (kurz: 1. BImSchV) legt fest, dass häusliche Einzelraum-Feuerstätten, deren Typprüfung vor 1995 erfolgte, nur dann weiter betrieben werden dürfen, wenn sie die darin festgelegten Grenzwerte für Kohlenmonoxid und Feinstaub einhalten. Mit einer Herstellererklärung können Sie nachweisen, dass Ihr Heizgerät den Anforderungen der BImSchV entspricht. Diese Erklärung bescheinigt die Einhaltung der geforderten Emissionsgrenzwerte. Sie können Ihre Feuerstätte also bedenkenlos weiterhin betreiben.
Von dieser Regelung nicht betroffen sind Feuerstätten, die vor 1950 errichtet wurden oder als alleinige Heizquelle einer Wohnung dienen. Ebenfalls davon ausgenommen sind Kachelgrundöfen, Speicheröfen, Badeöfen sowie gewerblich genutzte Herde und Backöfen.
Eine moderne Feuerstätte, die eine veraltete ersetzt, kann dazu beitragen, Feinstaub und andere Schadstoffe um bis zu 85 Prozent zu reduzieren. Durch fortschrittliche Gerätetechnik wird eine sauberere Verbrennung ermöglicht, der Wirkungsgrad gesteigert und somit die Energieeffizienz erhöht. Neben den positiven Auswirkungen auf die Umwelt profitiert auch der Käufer. Ein niedrigerer Brennstoffverbrauch dank höherem Wirkungsgrad führt zu Einsparungen bei den Heizkosten von bis zu 30 Prozent oder mehr.
Tauschen Sie bereits jetzt Ihren alten Einsatz gegen ein effizienteres Modell aus und machen Sie Ihre Ofenanlage fit für die Zukunft. Moderne Geräte verbrennen nicht nur sauberer und schonen die Umwelt, sondern sind auch technisch auf dem neuesten Stand, verbrauchen weniger Brennstoff und sind leistungsfähiger – das lohnt sich.